FAQ

Oft gefragt (FAQ):

Häufige gestellte Fragen rund um die Nutzung

 

 

Welche Angebote bietet die Landesbibliothek Coburg?

Ausleihe nach Hause:   --> Online- Bestellung (1-2 Tage)

                                         --> Fernleih-Bestellung

Lesesaalbestand: Die im Lesesaal aufgestellten Bücher (Nachschlagewerke) werden als einzelne Werke nach Hause entliehen, wenn diese ein bis zwei Tage vorher per Mail oder Telefon an unserer Ausleihtheke bestellt werden. Eine Bestellung per Online-Katalog ist nicht möglich. Leihfrist beträgt 3 Tage.

Benutzung nur im Lesesaal“: Bücher, die aus Schutzgründen nicht nach Hause entliehen werden (Alt- und Sonderbestände; manche Fernleih-Bücher), können im Lesesaal eingesehen werden. Bei bestimmten Büchern ist eine Aufsicht notwendig, diese kann nach Terminvereinbarung an einem Arbeitsplatz im Schalterbreich eingesehen werden.  Bitte melden Sie sich dafür per Mail oder Telefon an unserer Ausleihtheke.

Katalog- und Rechercheplätze: Nach Möglichkeit den eigenen Rechner für Recherchen und Buchbestellungen nutzen. Drei Rechner für wissenschaftliche und Katalogrecherchen sowie zum Bücherbestellen ist im Katalogsaal vorhanden. 

Zeitungen und am Kiosk erhältliche Zeitschriften: Ihre Bereitstellung gehört nicht zu den Kernaufgaben einer wissenschaftlichen Bibliothek. Einige Zeitschriften stehen für die Ausleihe außer Haus bereit und können über den Online-Katalog bestellt werden (Bereitstellung 1-2 Tage). Zeitungen und Zeitschriften, die im Lesesaal ausliegen, sind nicht entleihbar.

Stöbern in den Freihandregalen: Die Landesbibliothek ist traditionell eine Magazinbibliothek. 99% der rund 500.000 Bücher sind auch zu anderen Zeiten nicht frei zugänglich und müssen über den Katalog bestellt werden. Das gilt bis auf weiteres auch für die Neuzugänge. Einen Überblick über die Erwerbungen des laufenden Jahres können Sie sich gut im Katalog verschaffen: Einfach bei einem Suchfeld die Voreinstellung ändern durch einen Klick auf das kleine Dreieck und "Signatur/Buchnr." auswählen. Wenn Sie danach im Suchfeld eingeben: *2021* , so erhalten Sie eine Liste mit allen Büchern, die 2021 gekauft wurden. 

 

Wie lange dauert es nach der Bestellung, bis ich ein Buch an der Ausleihtheke abholen kann?

Wenn die Bücher in der Bibliothek vorhanden und nicht anderweitig entliehen sind, können sie über den Bibliothekskatalog (möglichst schon daheim)  bestellt und nach ca. ein bis zwei Tagen abgeholt werden.

Bücher aus anderen Bibliotheken (Fernleihe) brauchen naturgemäß länger, da sie durch ein aufwändiges logistisches System an uns gesendet werden. Mit mindestens 14 Tagen Wartezeit sollte gerechnet werden. Das Entscheidungsrecht, ob ein Buch in die Fernleihe gegeben wird oder nicht bzw. ob es nur für den Lesesaal ist oder außer Haus gegeben werden kann, liegt bei der besitzenden Bibliothek. Gleiches betrifft die Leihfristen, die für jede Bibliothek fest vorgeschrieben sind. Ob ein Fernleihbuch eingetroffen ist, können Sie selbst in Ihrem Benutzerkonto sehen.

Was ist, wenn ich Kopien oder Reproduktionen benötige?

 

Diese werden gegen ein moderates Entgelt von der Bibliothek angefertigt. Einen entsprechenden Antrag können Sie am Schalter abgeben oder per Mailanhang senden. Der Zugang zum Selbstbedienungskopierer und Drucke aus dem Internet sind nicht möglich.

 

Wie kann ich Mahn- und Reproduktionsgebühren bezahlen?

Sie erhalten eine Rechnung. Diese können Sie per Bank-Überweisung unter Angabe des Buchungskennzeichens (BKZ) überweisen. Die Freischaltung Ihres Kontos ist aufgrund der bürokratischen Abwicklung nicht sofort möglich. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld. Sollten Sie Ihr Konto schnellstmöglich wieder freigeschaltet haben wollen, senden Sie uns einfach einen Screenshot/Handyfoto der Überweisung per Mail zu.

 

Warum bekomme ich manchmal keine Benachrichtigungsmails?

Das kann verschiedene Gründe haben. Zum einen sollten Sie Leihfristen und ähnliches regelmäßig selbst in Ihrem Benutzerkonto überprüfen. Ein Anspruch auf zusätzliche Erinnerungs- und Mitteilungsmails besteht nicht. Zum anderen landen Bibliotheksmails manchmal im Spamordner, einem übervollen Postfach oder gibt es einfach Probleme mit manchen Accounts, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir empfehlen Ihnen, neue oder geänderte Mailadressen selbständig in Ihrem Onlinekonto zu ändern.

Ich möchte zu einem Jubiläum die Kopie einer ganzen Zeitungsausgabe verschenken. Bekomme ich das in der Landesbibliothek?

Nein, da die Erstellung solcher Jubiläumszeitungen nicht zu den Aufgaben einer wissenschaftlichen Bibliothek gehört.

Wir bieten Kopien einzelner Zeitungsartikel nur für Forschungszwecke an. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Digitalisierung & Reproduktion“.

 

Ich habe alte Bücher. Kann ich diese der Landesbibliothek schenken oder verkaufen?

Die meisten Bücher aus Privatbesitz sind entweder schon in der Landesbibliothek vorhanden oder passen nicht in ihr Erwerbungsprofil. Eine Anfrage lohnt nur, wenn es sich um Bücher handelt, die vor 1850 erschienen sind. Zur Überprüfung des Angebots benötigen wir eine genaue Titelangabe und nach Möglichkeit einige Bilder des Buches per Mail. Ankäufe sind extrem selten und erfolgen ausschließlich auf der Basis eines Kaufvertrags. – Bücher, die ohne vorherige Anfrage in der Bibliothek abgegeben oder uns zugeschickt werden, werden nicht in den Bestand aufgenommen. Die Ausstellung einer Spendenquittung ist nicht möglich.

 

Ich habe ein altes Buch und möchte wissen, was es Wert ist. Kann mich die Landesbibliothek dazu beraten?

Die Landesbibliothek Coburg darf als staatliche Einrichtung keine Wertschätzungen abgeben.

 

Wie kann man mit der Landesbibliothek Kontakt aufnehmen?

Die Landesbibliothek Coburg ist telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar: 09561 / 85 38 0. Darüber hinaus lassen sich viele Anfragen und Anliegen auch per Mail klären. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch auf unserer Website.

 

Wie kann ich mich als Nutzer registrieren?

Zur Anmeldung können Sie einfach und bequem die Worddatei „Anmeldeformular für Privatpersonen“ auf der Website herunterladen bzw. ausdrucken. Dieses bitte komplett ausfüllen, unterschreiben und mit einer gut lesbaren Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises per Mail senden. Sie können auch eine Kopie Ihres Reisepasses vorlegen; benötigen dann jedoch ergänzend noch eine aktuelle Meldebescheinigung. Zum Einreichen der Unterlagen genügt z.B. auch ein gut lesbares Smartphonefoto.

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, benötigt zusätzlich noch die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, sowie die Kopie deren Personalausweises.

Anschließend erhalten Sie Ihre Ausweisnummer per Mail, mit der Sie bereits Bücher bestellen können. Beim ersten Besuch in der Landesbibliothek werden Ihnen dann Bücher und  Ausweis ausgehändigt. Zum Abgleich bitte den Personalausweis bereithalten.

 

Ich habe mein Passwort vergessen bzw. kann mich mit meinem Ausweis nicht mehr anmelden. Was ist zu tun?

Aus Gründen des Datenschutzes wird ein nicht genutzter Ausweis nach drei Jahren gelöscht. Sie benötigen dann eine Neuanmeldung. Siehe hierzu den FAQ-Punkt „Wie kann ich mich als Nutzer registrieren?“.

Bitte geben Sie in diesem Fall auch Ihre bereits bestehende Ausweisnummer an bzw. lassen Sie uns eine Kopie hiervon zukommen, sodass die Ausweisnummer wieder direkt reaktiviert werden kann.

Wenn Sie Ihr Passwort nur vergessen haben, teilen Sie uns das zusammen mit der Benutzernummer bitte per Mail mit. Wir setzen es dann zurück auf die Voreinstellung (letzte sechs Ziffern), und Sie können es durch ein neues persönliches Passwort überschreiben.

 

 

 

Kann ich in der Landesbibliothek Romane ausleihen?

Es gehört nicht zu den Kernaufgaben einer wissenschaftlichen Bibliothek wie der Landesbibliothek Coburg, die Bevölkerung mit Lesestoff zu versorgen. Wenn die Landesbibliothek literarische Texte im Bestand hat, dann für literaturwissenschaftliche Arbeiten und für den Schulunterricht. Auch der sehr aufwändige und hohe Kosten verursachende "Deutsche Leihverkehr" (Fernleihe) wurde nicht zu dem Zweck eingerichtet, Freizeitlektüre zu beschaffen. Der Deutsche Leihverkehr dient "hauptsächlich der Forschung und Lehre, darüber hinaus auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Berufsarbeit" (LVO § 1 Satz 2). Soweit wissenschaftliche Bibliotheken - oft im Rahmen der Pflichtablieferung - Romane im Bestand haben, werden diese Bücher daher meist nur für die Lesesaalbenutzung nach Coburg geschickt.  

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