Ortsleihe
Ausleihe
Leihgebühr: | kostenfrei |
Leihfrist Bücher: | 4 Wochen |
Leihfrist Zeitschriften: | 2 Wochen |
Verlängerung: | 2x möglich |
Vormerkung: | kostenfrei |
Leihfristüberschreitung: | kostenpflichtige Mahnung |
Als historische Bibliothek, deren Wurzeln bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen, ist die Landesbibliothek eine Magazinbibliothek. Das bedeutet, die vorhandenen rund 500.000 Bücher sind nicht frei zugänglich aufgestellt. Hinter den Mauern nehmen sie große Teile von Schloss Ehrenburg ein. Der Freihandbestand beträgt maximal 1 % (vor allem in den Lesesälen) und ist nicht repräsentativ. Alle Bücher und sonstigen Medien sind im Regelfall mit gültigem Benutzerausweis über den Online-Katalog (OPAC) zu bestellen. Das ist bequem von außerhalb der Bibliothek aus möglich - an jedem Rechner mit Internetanschluss bzw. am Mobiltelefon, zu jedem beliebigen Zeitpunkt.
Die bestellten Bücher liegen meist schon am nächsten Tag bereit (neuere Werke) und können innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen während der Öffnungszeiten der Bibliothek abgeholt werden. Für Alt- und Sonderbestände beträgt die Holzeit üblicherweise zwei Tage. Im Katalog sind daher zwei Arbeitstage voreingestellt. Bereitliegende Alt- und Sonderbestände können meist nur in der Bibliothek eingesehen und nicht entliehen werden.
Bestellungen von außerhalb (Fernleihe) erfolgen unter anderen Bedingungen. Für sie können daher andere Regeln gelten.
Gerne können Sie vor Ihrem Bibliotheksbesuch nachfragen, ob die bestellten Bücher abholbar sind. Bei Fernleihbüchern sehen Sie das auch in Ihrem Benutzerkonto.
Leihfrist
Die Leihfrist für Bücher beträgt im Regelfall 24 Arbeitstage, für Zeitschriften 14 Arbeitstage. Sie wird ab Bestelldatum berechnet. Für die Einhaltung der Leihfrist sind Sie selbst verantwortlich.
5 Tage vor Ablauf der Leihfrist versendet das Ausleihsystem ergänzend per E-Mail automatische Rückgabe-Erinnerungen. Dazu muss in den Benutzerdaten Ihre aktuelle Mail-Adresse eingetragen sein. Sie darf keine Schreibfehler enthalten. Außerdem gibt es erfahrungsgemäß bei manchen Mail-Adressen Zustellungsprobleme, auf die wir keinen Einfluss haben. Sie sollten sich daher nicht auf die Erinnerungsmails verlassen, sondern Ihre Leihfristen in Ihrem Konto (OPAC) selbst überwachen.
Verlängerungen
Verlängerungen sind im Regelfall 2x möglich. Das gilt nicht, wenn andere Benutzer das Buch bereits vorgemerkt haben, und bei Werken mit Sonderleihfristen (Zeitschriften, Lesesaalbestand).
Gemäß Benutzungsordnung werden Verlängerungen nur unter Vorbehalt gewährt. Das bedeutet, die Bibliothek hätte in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, ein Buch vor Ablauf der Verlängerungsfrist zurückzurufen.
Vormerkungen
Ausgeliehene Medien können über den Online-Katalog (OPAC) kostenlos vorgemerkt werden. Bei Eintreffen vorgemerkter Medien erhalten Sie eine Mail-Benachrichtigung.
Mahnungen
Bitte achten Sie darauf, die Leihfrist einzuhalten, denn Mahnungen werden automatisch vom Ausleihsystem erstellt und sind kostenpflichtig. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt 7,50 €, für die zweite Mahnung 10 €. Die Beträge werden addiert.
Rückgabe
Bitte geben Sie entliehene Bücher immer am Schalter ab. Nur dann haben Sie die Möglichkeit, einen Rückgabebeleg zu erhalten.
Sollte das im begründeten Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, so nutzen Sie am besten den Briefkasten an der Rückertstraße neben der grauen Tür, gegenüber dem Café Dolly.
Bitte denken Sie daran die Bücher gut zu verpacken, um eventuelle Schäden zu vermeiden, für die Sie dann aufkommen müssten.
Rechtsgrundlage
Die voranstehenden und Regelungen basieren auf der
Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993