Mit der Auflösung des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha im Jahre 1918 ging die Landesbibliothek Coburg zusammen mit den übrigen ehemaligen herzoglichen Sammlungen zunächst in die Trägerschaft der am 9. August 1919 gegründeten Coburger Landesstiftung über. Ziel dieser Stiftung war es laut Satzung, das bedeutende Erbe des Herzogtums vor Ort „zu erhalten, zu verschönern und zu vermehren und sie der Volkswohlfahrt und Volksbildung zu Gunsten aller Kreise der Bevölkerung nutzbar zu machen“. Daran änderte auch die Vereinigung des Freistaats Coburg am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern zunächst nichts. Es scheint jedoch, dass die Bibliothek in dieser Konstruktion nicht angemessen betreut werden konnte. Denn aus den Akten im Bestand der Landesbibliothek Coburg geht hervor, dass bereits 1938 dem Generaldirektor der bayerischen staatlichen Bibliotheken die Oberaufsicht über die damals sogenannte Coburger Landesbücherei übertragen wurde. Damit war die Bibliothek nunmehr de facto ein Teil des bayerischen Bibliothekssystems. Darüber hinaus änderten sich an der Immobilie des Schlosses Ehrenburg, wo die Bibliothek seit je ihren Sitz hat, die Eigentumsverhältnisse. Mit Wirkung vom 1. April 1941 gingen die Veste Coburg, das Schloss Ehrenburg und das Zeughaus in die Verantwortung der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen über.
Doch auch in dieser Konstruktion waren die baulichen, strukturellen und personellen, vor allem aber die finanziellen Probleme der Bibliothek nicht zu beheben. Es gab Klagen über die ungenügende Erschließung der Bestände, über einen nicht vorhandenen Lesesaal, über einen zu geringen Erwerbungsetat und schließlich über fehlendes Fachpersonal. Ausgebildete Bibliothekare waren über lange Zeit die Ausnahme. Seit den späten 1940er Jahren finden sich zahlreiche Schriftstücke im Bestand der Landesbibliothek Coburg, die diese Probleme immer wieder thematisieren. Der seit 1949 amtierende Direktor der Bibliothek, Dr. Friedrich Knorr, setzte sich zunächst für eine Erhöhung des Staatszuschusses ein, ehe er dann seit Anfang der 1950er Jahre die Verstaatlichung der Bibliothek als beste Lösung favorisierte. Unterstützung von Seiten der Politik und der Ministerialverwaltung war vorhanden. Trotzdem sollte es noch viele Jahre dauern, bis endlich der Vertrag zwischen der Coburger Landesstiftung und dem Freistaat Bayern Ende des Jahres 1972 unterschrieben werden konnte. Die Gründe für diese Verzögerungen lassen sich aus den vorhandenen Akten nicht ohne Weiteres erkennen.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass mit der Verstaatlichung und mit dem in den 1970er Jahren erfolgten Umbau des Schlosses Ehrenburg, der vor allem der Ertüchtigung der Bibliothek mit neuen Magazinräumen und repräsentativen Lesesälen diente, ein neues Kapitel in der Bibliotheksgeschichte aufgeschlagen werden konnte. Gerade im heutigen digitalen Zeitalter wäre eine technische Insellösung der Bibliothek nicht mehr zu leisten und auch der Öffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln. Die Bibliothek profitiert enorm vom personellen, finanziellen, fachlichen und technischen Support der Bayerischen Staatsbibliothek München. Sie hat so die Chance, das in die Praxis umzusetzen, was im Vertrag von 1973 gleich einleitend in die Formel „unter Wahrung ihrer historisch-traditionellen Bindung an Coburg“ gefasst worden ist: Das historische Erbe der Büchersammlungen des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Coburg im mitteldeutsch-fränkischen Kulturraum wachzuhalten. Dazu gehört u.a., die vorhandenen Bestände gezielt zu ergänzen, sie umfassend und in der Tiefe zu erschließen, sie der Forschung im Original und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und sie ferner der interessierten Öffentlichkeit in Ausstellungen, Führungen und Vorträgen zu präsentieren. Last but not least muss eine Forschungsbibliothek – denn als eine solche versteht sich die Landesbibliothek Coburg – eigene Impulse durch sammlungsbezogene Forschungen, durch Publikationen und Tagungen setzen. Genügend Aufgaben also für die nächsten 50 Jahre.