Ludwig van Beethoven wurde von Mitgliedern der herzoglichen Familie von Sachsen-Coburg (-Saalfeld / und Gotha) sehr geschätzt.
Im Bestand der Landesbibliothek Coburg sind 74 Werke zu finden, die zu seinen Lebzeiten gedruckt wurden. 72 davon gehörten Herzog Ernst II. (1818-1893), dessen persönliche Notensammlung erhalten ist. Werke daraus sind an dem Signaturanfang „Mus“ zu erkennen.
Der 1818 gestaltete, ehemalige Musiksalon in Schloss Ehrenburg dient heute als zweiter Lesesaal der Bibliothek. Die einstige Funktion ist noch am Lyrenmotiv der Pilasterkapitelle und an der lyraspielenden Frauengestalt an der nordöstlichen, abgeschrägten Wand zu erkennen. Es ist gut vorstellbar, dass in diesem Raum Mitglieder oder Gäste der herzoglichen Familie Werke des großen Komponisten spielten. Neben den Noten in der Musikaliensammlung („Mus“) ist Literatur über Beethoven und sein Werk auch in der Bestandsgruppe „Herzogliche Privatbibliothek“, dem sonstigen persönlichen Buchbesitz der herzoglichen Familie (Signaturanfang „HP“), vorhanden. Darunter befindet sich auch eine Anleitung zum Vortrag Beethovenscher Klavierwerke (HP-57,242, Anhang).
Unter den Aufführungsmaterialien des ehemaligen Sachsen-Coburg und Gotha‘schen Hoftheaters (1827-1918) befinden sich über 80 Werke Beethovens. Daran lässt sich ablesen, dass Beethoven auch am Theater bzw. vom Theaterorchester häufig gespielt wurde. Die Spielmaterialien werden ebenfalls in der Landesbibliothek aufbewahrt und haben den Signaturanfang „TB“ (Theaterbibliothek).
Auch Ernsts Bruder Albert (1819-1861), Ehemann der Königin Victoria von Großbritannien und Irland (1819-1901), schätzte Beethoven sehr. Aus Victorias Tagebüchern geht hervor, dass er nach Felix Mendelssohn-Bartholdy (1809-1847) der am britischen Hof am meisten gespielte Komponist war. Die Königin erwähnt Beethoven in 92 Einträgen.
Zum 250. Geburtstag Ludwig van Beethovens hat die Landesbibliothek Coburg eine kleine Auswahl aus ihren Beständen für das Foyer zusammengestellt. Leider ist die Präsentation nicht mit den Laufwegen vereinbar, die im Zuge der Corona-Maßnahmen eingehalten werden müssen.