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Internet-Arbeitsplätze
Die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze unterliegt prinzipiell den gleichen Bedingungen wie alle anderen Angebote der Landesbibliothek Coburg. Diese Bedingungen sind in der
ABOB, der Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen
Bibliotheken, und in der Hausordnung der
Landesbibliothek in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Die beiden Begriffe sind mit den entsprechenden Seiten verlinkt, so dass Sie die
Texte nachlesen können.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst:
Das Internet-Angebot der Landesbibliothek Coburg dient der Suche nach Informationen für die
Aus- und Fortbildung, die persönliche Bildung, die berufliche Arbeit sowie die wissenschaftliche Forschung.
Programme für Freizeit, Unterhaltung, kommunikative und kommerzielle Zwecke (Chat-Rooms, E-Mails, Online-Auktionen, Online-Banking etc.) unterliegen daher
technischen Einschränkungen.
Darüber hinaus gilt:
Der Zugang zum Internet an den PCs der
Landesbibliothek Coburg im Lesesaal ist nur über eine persönliche Registrierung möglich.
Dies bedeutet, dass Sie für den Zugang zum Internet eingeschriebener Benutzer der
Landesbibliothek Coburg sein müssen. Es gilt der Benutzerausweis, mit dem Sie auch
im OPAC bestellen können.
Falls Sie noch keinen Benutzerausweis haben, bekommen Sie diesen an der
Ausleihtheke während der Öffnungszeiten. Zusammen mit dem Benutzerausweis erhalten Sie eine Benutzernummer und ein Kennwort, die Ihnen beide den Zugang zum Internet ermöglichen.
Vor der erstmaligen Internet-Nutzung muss eine Freischaltung erfolgen. Dies geschieht ebenfalls an der Ausleihtheke.
Eine Reservierung der Internetrechner, auch telefonisch, ist möglich. Die maximale Nutzungsdauer ist auf 60 Minuten pro Tag begrenzt.
18. August 2006
Dr. Silvia Pfister
Bibliotheksdirektorin
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