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Hausordnung
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Die
Benutzung der Landesbibliothek Coburg richtet sich grundsätzlich nach der
Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)
in der Fassung vom 18. August 1993 (GVBl S. 635).
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1.
Aufenthalt in der Bibliothek
Der
Aufenthalt ist nur während der regulären Öffnungszeiten gestattet.
2.
Verhalten in der Bibliothek
Die
Benutzer haben sich so zu verhalten, dass
niemand
in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt wird,
andere
nicht behindert oder gefährdet werden,
der
Bibliotheksbetrieb nicht gestört wird,
Bücher
und andere Medien sowie die Einrichtungen der Bibliothek nicht beschädigt
werden.
Benutzer
haften für die von ihnen verursachten Schäden.
3.
Mitbringen von Tieren
Das
Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
4.
Garderobe
Mäntel,
Anoraks, Schirme, Taschen, Mappen, Laptoptaschen etc. sind vor Betreten der
Lesesäle und des Katalograumes in der Garderobe unterzubringen. Die
Garderoben-Schließfächer sind täglich beim Verlassen der Bibliothek zu
leeren. Für die Garderobe oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände haftet
die Bibliothek nicht.
5.
Essen, Trinken, Rauchen
Im gesamten Publikumsbereich ist Essen und Trinken sowie die Mitnahme von
Esswaren und Getränken nicht erlaubt.
Im
gesamten Haus besteht Rauchverbot.
6.
Verwendung eigener Geräte
Laptops dürfen nur in Absprache mit dem Bibliothekspersonal benutzt werden.
Im gesamten Publikumsbereich ist die Verwendung von Walkmen, Radios etc. nicht
gestattet. Mobiltelefone dürfen nur im Foyer benutzt werden.
Nicht gestattet ist in den Lesesälen ebenfalls die Verwendung eigener
technischer Geräte, die zur Anfertigung von Reproduktionen geeignet sind, wie
Fotoapparate, Digitalkameras, Scanner, Videogeräte etc.
Die Verwendung sonstiger technischer Geräte muss durch die Bibliothek besonders
genehmigt werden.
7.
Filmen und Fotografieren
Foto-,
Film- und Fernsehaufnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung.
Diese
werden bei Aufnahmen von Bibliotheksbeständen sowie von Räumlichkeiten durch
die Bibliotheksleitung erteilt.
8.
Benutzung von Alt- und Sonderbeständen
Die
Benutzung von Alt- und Sonderbeständen ist nur im vorderen Lesesaal an den
gekennzeichneten Plätzen gestattet.
9.
Werbung, Anbringen von Plakaten u. ä.
Werbe-
und Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung
und nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden.
10.
Fundsachen
Fundsachen
sind in der Ausleihe abzugeben. Nicht abgeholte Fundsachen und alle aus nicht
fristgerecht geräumten Schließfächern entnommenen Gegenstände werden gemäß
BGB (§ 978 ff) vorläufig verwahrt und anschließend an das Fundbüro der Stadt
Coburg weitergegeben, wo sie ggf. versteigert werden.
11.
Kontrollen, Ausweispflicht
Die
Bibliothek ist berechtigt, Kontrolleinrichtungen zu installieren und Kontrollen
durch das Bibliothekspersonal durchzuführen; dies gilt insbesondere für mitgeführte
Gegenstände. Auf Aufforderung durch das Bibliothekspersonal haben sich die
Benutzer mit Hilfe gültiger Dokumente auszuweisen.
12.
Gefahren- und Brandfall, Erste Hilfe
Das im Foyer aushängende Merkblatt „Verhalten im Brandfall“ und die ergänzenden Hinweise sind zu beachten.
Notarzt
und Rettungsdienst können während der Öffnungszeiten über die Ausleihe
alarmiert werden.
Die
Nutzung des Internets unterliegt prinzipiell den gleichen Bedingungen wie alle
anderen Angebote der Landesbibliothek Coburg. Diese Bedingungen sind in der
ABOB, der Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen
Bibliotheken, in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Darüber
hinaus gilt:
- Die maximale Nutzungsdauer ist auf 60 Minuten pro Tag begrenzt.
Coburg, 1. September 2009
Dr.
Silvia Pfister, Bibliotheksdirektorin
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